Die VdTÜV-Werkstoffblätter werden in Zusammenarbeit mit den Werkstoffherstellern erstellt und sind eine Kurzfassung des erstmaligen Gutachtens des Sachverständigen einer TÜO*) im Sinne der Technischen Regeln für überwachungsbedürftige Anlagen entsprechend dem für den Werkstoff vorgesehenen Verwendungsbereich (siehe Abschnitt 7). Bei Abweichungen von den Festlegungen der nachfolgenden Abschnitte sind Vereinbarungen zwischen Hersteller, Besteller/Weiterverarbeiter und der zuständigen TÜO zu treffen und Einzelgutachten oder ergänzende Begutachtungen erforderlich.
Dieses Blatt gilt für Stabstahl und Schmiedestück.